Stand April 2013

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Corniche – Hotel GmbH, Mannheim

Allgemeiner Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotel- und Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbungszwecken bedürfen der vorherigen und schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs.1 S.2 BGB abbedungen wird.

Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Sie finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Vertragsschluss

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande.

Das Hotel ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem Gast abzulehnen.

Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.

Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber, zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner. Dies gilt für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne des § 190 Abs.1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren kenntnisunabhängig spätestens in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüngen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

Soweit der Kunde – bei Verfügbarkeit – die kostenlosen Parkmöglichkeiten auf dem Hotelgelände in Anspruch nimmt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Zudem übernimmt das Hotel keine Haftung für das Abhandenkommen oder Beschädigungen am geparkten oder abgestellten Fahrzeug.

Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Hotelzimmers. Er hat lediglich den Anspruch auf die Überlassung eines Hotelzimmers, in der von ihm gebuchten Zimmerkategorie.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen, die geltenden oder zwischen Kunde und Hotel explizit vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

Die geltenden und vereinbarten Preise schließen die jeweilig gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der gebuchten Zimmeranzahl, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, das sich der Preis für die Zimmer oder für sonstige Leistungen erhöht.

Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,- € pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Aufrechnungs- oder Zahlungsrückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

Das Hotel räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.

Dabei gelten folgende Bestimmungen:

Falls der Kunde eine Buchung ohne Änderungs- oder Stornierungsmöglichkeit gewählt hat und im Moment der Reservierung akzeptiert hat, dass der volle Preis des Aufenthaltes (von der Kreditkarte) abgezogen wird, ist dieser Betrag nicht rückerstattbar.

Im Falle des Rücktritts des Kunden von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).
Hat das Hotel dem Kunden im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer
bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das
Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der
Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Kunde muss den Rücktritt in Textform erklären.

Rücktritt des Hotels

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls · höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks) gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

Das Hotel stellt dem Kunden das Hotelzimmer mit der vereinbarten Zimmerkategorie bzw. -Ausstattung am Anreisetag nach Verfügbarkeit, in der Regel ab 14.00 Uhr, keinesfalls aber später als 16.00 Uhr zur Verfügung. Bei der Ankunft im Hotel hat der Kunde die Zimmernummer seines Hotelzimmers sowie die codierte Schlüsselkarte zum Hotel und zu seinem Hotelzimmer bei der Rezeption oder, falls diese geschlossen ist, über den hierfür vorgesehenen Check-In-Automaten zu erfragen und in Empfang zu nehmen.

Im Falle einer Reservierung hat die Anreise am Anreisetag bis spätestens 19.00 Uhr zu erfolgen. Andernfalls ist das Hotel berechtigt, das für den Kunden reservierte Hotelzimmer anderweitig zu vermieten, ohne dass der Kunde hieraus irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Hotel herleiten kann.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %.

Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

Haftung des Hotels

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das Hotel haftet grundsätzlich für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Ausnahmsweise haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen, oder aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Angenehmes Hotel, sehr nettes Personal und tolles Frühstück!